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Kontakt & FAQ

Projektkoordination bei der Stadt Lahr:
Nora Stippich & Andreas May
E-Mail: stadtgulden@lahr.de
Friedrichstraße 7, 77933 Lahr
Telefon: 07821 910 5061 und 07821 910 5020

Was ist der Lahrer Stadtgulden?

Die Stadt Lahr beteiligt ihre Einwohnerinnen und Einwohner deutlich über die gesetzlichen vorgeschriebenen Möglichkeiten hinaus an der Entwicklung der Stadt. Hierfür gibt es ein Budget, über das nur die Bürger entscheiden – das sogenannte „Bürgerbudget“. Es heißt hier „Stadtgulden“, weil am Tag der Entscheidung alle Lahrerinnen und Lahrer über 14 Jahren mit fünf Stadtgulden über die eingebrachten und für machbar befundenen Projekte direkt abstimmen.

Wie groß ist das Bürgerbudget?

Für jeden Durchgang werden 100.000 Euro bereitgestellt. Das Stadtgulden Projekt ist ein Pilotprojekt und deshalb zunächst auf drei Durchgänge im Zeitraum von 2019 bis 2024 (mit Corona-bedingter Pausierung in 2020 und 2022) befristet.

Welche Regeln sind zu berücksichtigen?

Die Person, die einen Vorschlag einbringt, muss in Lahr wohnen und mindestens 14 Jahre alt sein. Falls das nicht zutrifft, kann eine Patenschaft übernommen werden.
Vorschläge müssen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Lahr fallen und rechtlich machbar sein, da sie sonst nicht umgesetzt werden können. Außerdem müssen Vorschläge gemeinnützig sein. Vorschläge dürfen nicht mehr als 10.000 Euro kosten, damit mit dem Bürgerbudget möglichst viele Ideen verwirklicht werden können.

Wer kann beim Bürgerbudget Lahrer Stadtgulden mitmachen?

Lahrerinnen und Lahrer, die 14 Jahre oder älter sind, können eigene Vorschläge für das Bürgerbudget machen und am "Tag der Entscheidung" auch abstimmen.

Wie kann ich mitmachen?

Alle Lahrerinnen und Lahrer können Vorschläge für das, was in Lahr auf die Beine gestellt werden sollte, einbringen.
Am Tag der Entscheidung können dann alle Bürgerinnen und Bürger darüber abstimmen, welche Ideen im kommenden Jahr gefördert werden.

Wie lange kann ich Vorschläge einbringen?

Aktuell können Vorschläge eingebracht werden. Ob diese dann auch zur Abstimmung gestellt werden können, hängt von der Entscheidung des Gemeinderats im Frühjahr 2024 ab, ob der Stadtgulden nochmal verlängert oder beendet wird.

Wo bringe ich meinen Vorschlag ein?

Vorschläge und Ideen können online eingebracht werden. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich an die Stadtgulden-Koordinationsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie ganz oben auf dieser Seite.

Wann wird mein Vorschlag für die Abstimmung zugelassen?

Wenn er alle Kriterien der Machbarkeitsprüfung besteht.
Diese sind:

  • Die ideengebende Person ist zur Teilnahme berechtigt (d.h. in Lahr wohnhaft und mindestens 14 Jahre alt)
  • Der Vorschlag respektiert die Budgetgrenze von maximal 10.000 Euro
  • Der Vorschlag verfolgt gemeinnützige Zwecke
  • Der Vorschlag liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Lahr und ist rechtlich und inhaltlich umsetzbar

Wie kann ich abstimmen?

Die Abstimmung ist sowohl online als auch vor Ort möglich. Für die Online-Abstimmung registrieren Sie sich bitte auf dieser Website.
Alternativ - oder falls Sie doch nicht online abstimmen möchten - können Sie direkt vor Ort in der Mehrzweckhalle im Bürgerpark abstimmen. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.

Gibt es in anderen Städten auch Bürgerbudgets?

Soweit wir wissen, gibt es in Baden-Württemberg noch keine Kommunen mit einem Bürgerbudget, das so die Bürgerinnen und Bürger so direkt mit einbezieht wie der Stadtgulden Lahr.
Beispiele aus anderen Bundesländern sind u.a. Eberswalde (Brandenburg) und Wuppertal (NRW).

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